Niedersachsen & BremenAuslieferungsantrag für Hendrik Holt auf dem Weg nach Dubai

Vor rund zwei Monaten setzte sich der verurteilte Windkraftbetrüger bei einem Gefängnisausgang ab, seit gut einem Monat ist er in Dubai in Haft. Dort soll er nicht bleiben.
Berlin/Osnabrück (dpa/lni) - Die Auslieferung des aus einem Berliner Gefängnis geflohenen Hendrik Holt ist ein Stück näher gerückt. Für die Auslieferung des in Dubai in Haft sitzenden Betrügers wurden die notwendigen Unterlagen in die Vereinigten Arabischen Emirate versandt, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Der aus dem Emsland stammende Hendrik Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. Ende August war er dann nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht in sein Berliner Gefängnis zurückgekehrt. Ende September wurde er in Dubai festgenommen und sitzt seitdem dort in Haft.
Hunderte Unterlagen übersetzt
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft musste das Auslieferungsgesuch auf diplomatischem Weg übermittelt werden. Dazu war es notwendig, zunächst Unterlagen im Umfang von rund 300 Seiten zu übersetzen.
Ob und wann Holt nach Deutschland zurückkehren wird, um seine Haft fortzusetzen, ist unterdessen weiter unklar. Darüber entscheiden letztlich die Behörden in den Emiraten. Sollte es mit einer Auslieferung klappen, käme Holt vermutlich wieder in ein Berliner Gefängnis - allerdings im geschlossenen Vollzug.
Wie lange seine Resthaft dann noch ist, hängt auch davon ab, wie viele Hafttage in Dubai ihm angerechnet werden. Wegen der härteren Haftbedingungen dort könnten ihm laut Fachleuten Hafttage in Deutschland im Verhältnis zwei zu eins als verbüßt angerechnet werden. Die Flucht selbst ist nicht strafbar.