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Mecklenburg-VorpommernFall Fabian: Prozess der Superlative steht vor dem Abschluss

28.10.2026, 13:10 Uhr
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Daten im Terabyte-Bereich, zusätzliche Technik für das Gericht und Sitzplätze, die nicht reichen - der Mammutprozess geht seinem Ende entgegen. Was sagen die Beteiligten?

Rostock (dpa/mv) - Noch drei Termine - dann soll der Mammutprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow beendet sein. Donnerstag und Freitag stehen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung und gegebenenfalls das letzte Wort der 30 Jahre alten Angeklagten an. Am 10. November soll nach letztem Stand das Urteil verkündet werden.

35 Prozesstage wären es am Ende. 75 Zeugen und Zeuginnen und 9 Sachverständige wurden gehört laut Zählung von Anne Kruse, Sprecherin des Landgerichts Rostock. Die elektronisch geführte Akte umfasse 19 Bände. "Ausgedruckt wären das 45.000 Blatt Papier." Hinzu kämen 28 Sonderhefte und diverse Beiakten. "Als elektronische Spuren liegen der Kammer 3,6 Terabyte vor", so Kruse.

Für den Prozess sei der große Saal 2.002 des Gerichts eigens technisch ertüchtigt worden - früher als geplant. Neue Laser-Beamer samt Steuerung, große Monitore für das Publikum, eine Mediensteuerungsanlage für die Richterbank samt Einbindung einer Dokumentenkamera - von knapp 100.000 Euro Kosten ist die Rede.

Prozess ist "herausragend"

"Der Prozess ist wegen seines außergewöhnlichen medialen und öffentlichen Interesses herausragend", ordnet Kruse ein. "Wir haben 156 Sitzplätze im Verhandlungssaal, die an mehreren Tagen nicht ausreichend waren." Zur Absicherung wurden demnach zu jedem Verhandlungstag Wachtmeister aus anderen Gerichten angefordert. "Mich erreichen seit Anklageerhebung täglich Anfragen der Presse und Öffentlichkeit aus der gesamten Bundesrepublik und teilweise auch aus dem Ausland." 44 akkreditierte Journalisten und Journalistinnen hätten zuletzt das Verfahren verfolgt, so Kruse.

Auch für Christine Habetha handelt es sich um einen besonderen Prozess: "Es ist für mich das bedeutendste Verfahren in meiner, ich habe noch mal nachgeguckt, 44-jährigen juristischen Karriere." Sie vertritt Fabians Mutter und damit die Nebenklage. Sie habe noch nie ein Verfahren zu einem Tötungsverbrechen gehabt mit derartiger Motivationslage. Diese könne "halbwegs normal denkenden Juristen oder Nichtjuristen gar nicht zugänglich sein", so Habetha. "Dieses Verfahren ragt bei Weitem heraus."

Laut Anklage soll die 30 Jahre alte deutsche Beschuldigte Fabian ermordet haben. Demnach soll sie ihn am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.

Aufwendige Plädoyers erwartet

Sie und Fabians Vater waren mehrere Jahre ein Paar bis zur Trennung im Sommer 2025. Beide blieben in Kontakt, wie zahlreiche vorgespielte Sprachnachrichten belegten, die von Konflikten und Spannungen geprägt sind. Dennoch näherten sich beide auch wieder an. Im Prozess sagte der Vater aus, sie seien wieder ein Paar.

Wie geht es der Angeklagten vor dem mutmaßlichen Abschluss des Prozesses? "Das ist schwer zu sagen", sagt Andreas Ohm, einer ihrer beiden Verteidiger. "Ich habe den Eindruck, dass sie froh ist, wenn der Prozess auch vorbei ist." Wird sie sich noch einmal abschließend äußern? "Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ja", sagt Ohm. Darüber solle aber vorher noch gesprochen werden.

Das bevorstehende Plädoyer sei "schon sehr aufwendig". Es gehe um eine Zusammenfassung und Bewertung des Ergebnisses der mehr als 30 Verhandlungstage. "Ob es für eine Verurteilung reicht, ob es nicht für eine Verurteilung reicht. Und warum das so ist." Inhaltlich will er seinem Schlussvortrag nicht vorgreifen. Die Verteidigung hatte aber wiederholt Zweifel an der Beweisführung zum Ausdruck gebracht.

Auf Seite der Staatsanwaltschaft werde Staatsanwalt Oliver Schley den Hauptpart übernehmen, kündigte Oberstaatsanwalt Harald Nowack an. "Ich werde anschließend noch ein paar kurze Ausführungen machen." Inhaltlich griff auch die Staatsanwaltschaft nicht vor.

Anwältin: "Wachsende Enttäuschung" bei Fabians Mutter

Sollte am Ende ein Schuldspruch wegen Mordes stehen, bedeutet dies normalerweise eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. "Davon abweichend kann eine geringe Strafe verhängt werden, wenn zum Beispiel die Schuldfähigkeit eingeschränkt ist", erklärt Kruse. Ein psychiatrisches Gutachten hatte die Angeklagte als schuldfähig eingestuft. Dieser Einschätzung muss das Gericht nicht folgen.

"Ich rechne ganz fest mit einer Verurteilung", sagt Habetha. Sie will zudem beantragen, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich.

Stattdessen prüfe in einem solchen Fall die dann zuständige Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren Haft, wie lang der oder die Betroffene aufgrund der Schwere der Schuld mindestens noch zusätzlich in Haft bleiben müsse, erklärt Kruse. Erst nach Verbüßen dieser weiteren Zeit könne geprüft werden, ob ihm oder ihr eine positive Kriminalprognose gestellt werden könne und eine Entlassung auf Bewährung möglich sei.

Wie blickt Fabians Mutter auf das absehbare Ende des Prozesses? Habetha sagt: "Wachsende Anspannung, das ist ihr aktueller Zustand und eben auch die wachsende Enttäuschung". Fragen der Mutter nach dem Warum und den letzten Lebensminuten ihres Kindes seien nicht beantwortet worden. "Und die werden wohl auch nicht beantwortet werden."

Quelle: dpa

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