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SachsenOVG: Kein Vorbereitungsdienst für rechtsextreme Referendarin

21.09.2026, 15:34 Uhr
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Wer als Lehramtsanwärterin regelmäßig Veranstaltungen einer rechtsextremen Organisation besucht, kann ausgeschlossen werden. Laut OVG ist ein Mindestmaß an Verfassungstreue nötig.

Bautzen (dpa/sn) - Einer rechtsextremen Referendarin darf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG) hervor. Im vorliegenden Fall hatte das sächsische Landesamt für Schule und Bildung die zuvor erteilte Zulassung zurückgenommen, weil die Frau regelmäßig an Veranstaltungen des rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften "Instituts für Staatspolitik" (IfS) teilgenommen hatte.

Das Schulamt hatte Zweifel an der Verfassungstreue der Frau und das Landesamt für Verfassungsschutz zur Überprüfung der Person ersucht. Dieses gab an, dass die Frau mit dem Besuch der IfS-Veranstaltungen einen Personenzusammenschluss unterstützt, der verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

OVG: Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich

Die Beschwerde der Referendarin hatte keinen Erfolg. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich, hieß es in der Begründung des OVG. Das gelte insbesondere auch für Studienreferendare im Vorbereitungsdienst für das Lehramt, da sich schulpflichtige Kinder und Jugendliche ihrem Einfluss bei der Ausübung des Berufs nicht entziehen könnten. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Quelle: dpa

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