Nordrhein-WestfalenUrteil: Zwei Polizistinnen aus Beamtenverhältnis "entfernt"

Mitten im Kugelhagel lassen zwei Polizistinnen Kollegen im Stich, ein Gericht verurteilte sie zu Bewährungsstrafen. Der Behördenleiter will das Beamtenverhältnis beenden. Was sagt nun das Gericht?
Gevelsberg/Münster (dpa/lnw) - Zwei Polizistinnen, die Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückgelassen hatten, sind einem Gerichtsurteil zufolge nun "wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt". Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Diese Klage war nun nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung am Montag erfolgreich, wie das VG mitteilte.
Zwei Polizistinnen hatten Bewährungsstrafen erhalten
Die Polizistinnen waren im Herbst 2022 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vom Landgericht Hagen zu je vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie waren im Mai 2020 zufällig bei ihrem Streifeneinsatz zu einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten wurde am Oberbauch getroffen und überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse.
Die beiden Polizistinnen - damals 32 und 37 Jahren alt - hielten ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten vom Tatort statt ihren Kollegen zu helfen, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle.
Verwaltungsgericht: Dienstvergehen
Laut Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster sind die beiden Polizistinnen mit dem Urteil aus dem Beamtenverhältnis "entfernt". Es handelt sich um die schwerste Disziplinarmaßnahme, die in dem Fall möglich ist, wie es beim VG hieß. Allerdings ist gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Eine schriftliche Urteilsbegründung der Kammer lag zunächst nicht vor und wird in den nächsten fünf Wochen erwartet. Die beiden Frauen waren nach früheren Angaben der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden. Die Polizeibehörde strebte aber die Beendigung des Beamtenverhältnisses an.
Der Schuldspruch in Hagen 2022 war in zweiter Instanz erfolgt und milder ausgefallen als zuvor das Urteil des Amtsgericht Schwelm. Dieses hatte Ende 2021 eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verhängt, was in dieser Höhe zwingend den Verlust des Jobs nach sich gezogen hätte.