Politik

Verfassungsschutz NiedersachsenAfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung

29.10.2026, 18:11 Uhr
00:00 / 03:10
621429061
Die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung in Niedersachsen entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft die AfD zu Jahresbeginn zu einem Beobachtungsobjekt erheblicher Bedeutung hoch. Dagegen klagt die Partei mit einem Eilantrag, scheitert vor Gericht und bemüht dann die nächste Instanz. Doch auch das zuständige OVG sieht genügend verfassungsfeindliche Tendenzen.

Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu ihrer vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG "teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten", teilte das Gericht mit.

Unter anderem sei der niedersächsische AfD-Landesverband bestrebt, "den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen" und verfolge ein "völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis".

Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekannt gegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft. Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni jedoch ablehnte. Eine gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies das OVG nun zurück. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern.

Der Landesverband betreibe eine systematische "Herabwürdigung und Verächtlichmachung von Migranten, insbesondere Muslimen, aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise Religion", hieß es vom OVG. Die islam- und muslimfeindliche Agitation des Landesverbands sei Ausdruck einer Missachtung der Menschenwürde.

Verbindung zu rechtsextremen Organisationen

Auch gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richte sich der Landesverband, so das OVG. Damit beabsichtige er, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland grundlegend zu erschüttern und zugleich die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Allgemeinen sowie des Parlamentarismus im Besonderen in Gänze in Frage zu stellen."

Darüber hinaus unterhalte der AfD-Landesverband Niedersachsen zahlreiche Verbindungen auch zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften, insbesondere aus dem Umfeld der "Neuen Rechten". Dies spricht aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls dafür, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.

Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa/AFP

NiedersachsenAfDJustizVerfassungsschutzRechtsextremismus