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ThüringenSchulen sollen Besuch von Verfassungs-Coaches bekommen

13.09.2026, 11:14 Uhr
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Die sogenannte Verfassungsviertelstunde gehört an manchen Schulen schon dazu. Nun will das Bildungsministerium in Sachen Demokratiebildung noch eine Schippe drauflegen.

Erfurt (dpa/th) - Das Bildungsministerium will sogenannte Verfassungs-Coaches in Thüringens Schulen holen. "Diese Coaches sollen Schulen zukünftig noch konkreter im Umgang mit Demokratiebildung und antidemokratischen Tendenzen unterstützen", teilte das Ministerium mit. Der Einsatz solcher Coaches werde über eine Kooperation mit der Uni Jena vorbereitet. Weitere Details nannte das Ministerium dazu zunächst nicht.

Zudem soll die sogenannte Verfassungsviertelstunde in diesem Herbst ausgebaut werden. Diese war Anfang des Jahres an einigen Schulen eingeführt worden, um die politische Bildung von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Dabei soll ausgehend von den Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler über die Werte der Verfassung gesprochen werden. Perspektivisch soll es die Verfassungsviertelstunde an allen Thüringer Schulen geben, hatte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) bei der Einführung gesagt.

Für Schulen hat das Ministerium nun einen Überblick über kostenfreie Beratungs- und Präventionsangebote im Umgang mit Extremismus zusammengestellt. Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und pädagogische Teams können die Handreichung auf der Website des Ministeriums abrufen.

"Wo Hass, Hetze oder verfassungsfeindliche Symbole im Schulalltag sichtbar werden, dürfen Lehrkräfte damit nicht allein bleiben", sagte Tischner laut Mitteilung. Das Ministerium stelle den Lehrkräften feste Ansprechpartner und praxisnahe Fortbildungen zur Seite. "Eine demokratische Schulkultur entsteht nicht von alleine", betonte Tischner.

"Besondere Vorkommnisse" - Fälle von Volksverhetzung an Schulen

Im gesamten vergangenen Jahr haben Schulen 101 mutmaßliche Delikte mit Bezug zu Rechtsextremismus gemeldet, bei denen Schülerinnen und Schüler etwa Hakenkreuze oder andere Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen nutzten, sich etwa volksverhetzend oder antisemitisch äußerten. 2024 waren es 120 solcher Delikte, und ein Jahr zuvor 73, die im Bereich politisch motivierter Kriminalität von Rechts eingeordnet wurden. Das geht aus Antworten des Bildungsministeriums auf parlamentarische Anfragen der Linken-Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss hervor.

Die Leitungen von staatlichen Schulen sind verpflichtet, "verfassungsfeindliche Äußerungen beziehungsweise die Verwendung einschlägiger Symbolik, gewalttätige Übergriffe und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehende Aktivitäten" als "Besondere Vorkommnisse" ans Bildungsministerium zu melden. Die Schulleitungen entscheiden laut Ministerium je nach Fall darüber, welche pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden und ob Anzeige bei der Polizei erfolgt.

Quelle: dpa

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