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Nordrhein-WestfalenNRW muss 27 Millionen Jodtabletten loswerden

23.10.2026, 05:02 Uhr
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(Foto: picture alliance / dpa)

Zum Schutz bei Atomunfällen lagern viele Kommunen Jodtabletten. Nun laufen Millionen davon ab. Viele kommen in den Müll, ein Teil vorher vielleicht ins Ausland.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW muss rund 27 Millionen gelagerte Jodtabletten loswerden. Die Tabletten wurden zum Schutz bei Atomunfällen 2016 und 2017 angeschafft und dürfen laut Innenministerium wegen arzneimittelrechtlicher Vorgaben nach zehn Jahren nicht mehr verwendet werden. Die 2016 beschafften Tabletten haben eine Wirkstoffgarantie bis Ende dieses Jahres. "Aufgrund fehlenden Bedarfs werden diese vernichtet", hieß es aus dem Ministerium. Immerhin: "Für die Tabletten aus dem Beschaffungsjahr 2017 wird eine Weiternutzung im Ausland geprüft."

Wie aus einem Erlass des Innenministeriums an die Bezirksregierungen hervorgeht, braucht man auch nicht mehr so viele Tabletten wie früher. Wegen der abgeschalteten Kernkraftwerke sei der Bedarf "mit den bundesbeschafften Kaliumiodidtabletten mit Wirkstoffgarantie bis zum 31. Dezember 2030 in allen Regierungsbezirken gedeckt".

Insgesamt besteht für Nordrhein-Westfalen laut Innenministerium nur noch ein Bedarf von rund 17 Millionen Jodtabletten - der Bestand in Nordrhein-Westfalen beträgt aktuell aber etwa 76 Millionen Tabletten.

Kommunen müssen Jodtabletten lagern

Deutschlandweit müssen nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums Kaliumiodidtabletten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Stillende in der "Fernzone" rund um Kernkraftwerke gelagert werden. Eine Ausnahme gilt für die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen selbst, sowie die Kreise Euskirchen, Düren und Heinsberg aufgrund der Entfernung zum belgischen Kernkraftwerk Tihange. Dort ist eine Vorhaltung von Jodtabletten für Menschen bis 45 Jahren erforderlich.

Die Bezirksregierungen sollen nun die Kreise und kreisfreien Städten informieren, dass sie die Tabletten von 2016 wegwerfen sollen - im wahrsten Sinne des Wortes. Im Erlass des Innenministeriums heißt es: "Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger findet die Entsorgung als Restabfall statt."

Quelle: dpa

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