Nordrhein-WestfalenHaftstrafen nach millionenschwerem Umsatzsteuerbetrug

Ein Umsatzsteuerkarussell mit Elektronik soll in öffentlichen Haushalten einen Schaden von 200 Millionen Euro verursacht haben. Jetzt gibt es erste Urteile im Ermittlungskomplex "Goliath".
Düsseldorf (dpa/lnw) - In einem Prozess um Umsatzsteuerbetrug mit hochwertigen Elektronikgeräten in Millionenhöhe hat das Landgericht Düsseldorf die geständigen Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Strafkammer befand den 39-jährigen Hauptangeklagten aus Düsseldorf der bandenmäßigen Steuerhinterziehung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Ausland für schuldig. Sie verhängte gegen den Türken - unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung - eine Gesamt-Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten.
Der 51-jährige dänische Mitangeklagte wurde - ebenfalls unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung - wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil kann noch angefochten werden.
200 Millionen Euro Schaden in öffentlichen Haushalten
Die Europäische Staatsanwaltschaft, die in dem sogenannten Ermittlungsverfahren Goliath ermittelt, nannte die ersten Verurteilungen in dem Komplex in Deutschland einen bedeutenden rechtlichen Meilenstein. Das organisierte Verbrechen hinter diesen Umsatzsteuerbetrugsmodellen sei damit erkannt und die Täter seien zur Verantwortung gezogen worden - mit möglicher Bedeutung für die künftige Beurteilung ähnlicher Fälle, hob die Behörde in einer in Hamburg verbreiteten Mitteilung hervor. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist die unabhängige Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union.
Nach Auffassung des Düsseldorfer Gerichts verursachten die Taten, die auch unter Einsatz der sogenannten Hawala-Geldwäsche abseits offizieller Finanzkanäle verübt worden sein sollen, zwischen 2019 und 2023 einen Schaden von 200 Millionen Euro für den EU-Haushalt und die nationalen Haushalte.
Umfassende Geständnisse
Ihrem Geständnis zufolge hatten sich die beiden Männer vor sieben Jahren einem international agierenden kriminellen Netzwerk angeschlossen. Das hatte laut Europäischer Staatsanwaltschaft mit Hilfe von Strohleuten ein europaweites Netz von Scheinfirmen gebildet und ein sogenanntes Umsatzsteuerkarussell betrieben. Während die hochwertige Elektronik unter anderem in Köln und Bayern gelagert und dabei nicht bewegt wurde, war sie teils innerhalb weniger Stunden mehrfach weiterverkauft worden.
"Erst ganz am Schluss wurden die Geräte wieder in den normalen Warenkreislauf eingespeist und richtigen Händlern zu günstigen Preisen verkauft", sagte der Vorsitzende Richter. Dass von den günstigen Einkaufs-Preisen dann die Endverbraucher profitierten, sei den Tätern nicht positiv zurechnen, "denn Andere müssen dafür zahlen".
Allerdings hielt der Vorsitzende Richter dem Hauptangeklagten zugute: "Sie haben nicht nur umfassend gestanden und Aufklärungshilfe geleistet, sondern auch Ihren Komplizen sowie eine zunächst mitangeklagte Frau entlastet." Das Verfahren gegen sie war nach der Aussage des Türken eingestellt worden.
Riesiges Liefervolumen
Aufgeflogen war der Umsatzsteuerbetrug laut Staatsanwaltschaft bei anderen Ermittlungsverfahren. Das Liefervolumen der von der Bande gehandelten Geräte lag nach Angaben vom Vorjahr bei mehr als 600 Millionen Euro.
Beim Umsatzsteuerkarussell machen sich die Akteure den Vorsteuerabzug zunutze. Umsatzsteuer muss der Verkäufer einer Ware an das Finanzamt abführen. Er darf dabei die "Vorsteuer" abziehen, die er selbst an seinen Lieferanten gezahlt hat. Dieses System kann leicht missbraucht werden.
Die beiden Verurteilten waren bereits im März 2025 im selben Verfahren wegen weiterer Steuerhinterziehungen verurteilt worden und verbüßen derzeit in Deutschland Haftstrafen von mehr als fünf Jahren.
Zwei weitere in diesem Verfahren angeklagte Personen müssen sich in diesem Verfahren noch vor Gericht verantworten; sie befinden sich derzeit in Dänemark in Haft.