Niedersachsen & Bremen"Eine Art Hinrichtung" - Lebenslange Haft für Ex-Partner

Vor den Augen zweier ihrer Kinder wird eine 30-Jährige von einem Vermummten brutal niedergestochen. Seit April stand der Ex-Partner der Frau vor dem Landgericht Bremen. Nun gibt es ein Urteil.
Bremen (dpa/lni) - Sie hat keine Chance gehabt: Vor den Augen ihres zwölfjährigen Sohnes und ihrer zweijährigen Tochter ist eine Frau in Bremen mit einem Messer niedergestochen worden. Die dreifache Mutter starb im Oktober 2025 noch vor Ort. Das Landgericht Bremen verurteilte ihren Ex-Partner nun zu einer lebenslangen Haftstrafe. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - eine Freilassung nach 15 Jahren ist damit in der Regel ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter sprach von "einer Art Hinrichtung" der arg- und wehrlosen Frau.
Der 33-Jährige habe aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt. Drei Stunden habe er im Auto gewartet, bis die 30-Jährige zusammen mit anderen ihre Wohnung für einen Spielplatzbesuch verlassen habe. Der Deutsche habe sich mit schwarzen Schlauchschals vermummt und mit massiver Kraft mit einem Küchenmesser achtmal auf das Opfer eingestochen. Der Vorsitzende Richter sagte, die Tat sei mit einer solchen Gewalt verübt worden, wie es die Strafkammer selten erlebt habe.
Sorgerechtsstreitigkeiten nach Trennung
Laut Gericht hatte es nach der Trennung des Paares Sorgerechtsstreitigkeiten um die gemeinsame zweijährige Tochter gegeben. Wenige Monate nach der Geburt war die Frau zusammen mit ihren drei Kindern aus der gemeinsamen Wohnung in Sachsen zurück nach Bremen gezogen. Der Mann habe die Trennung nicht akzeptiert und sich seiner Ex-Partnerin gegenüber aggressiv und bedrohlich verhalten. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, eine Zeit lang wurde das Kind in Obhut genommen.
Der Mutter sei es stets wichtig gewesen, dass die Tochter auch Zeit mit ihrem Vater verbringe, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Angeklagten aber sei es nur darauf angekommen, "das Kind für sich zu haben". Bei der Tat sei es ihm nicht um das Kindeswohl gegangen, sondern um seinen "Machtanspruch als Mann und Vater", so das Gericht. Selbst die Anwesenheit seiner Tochter bei der Tat habe ihn nicht von der Tötung abgehalten. Der Mann habe Wut und Hass empfunden, weil seine Ex-Partnerin sich nicht so verhalten habe, wie er es habe bestimmen wollen. Dafür habe er sie bestrafen wollen.
Angeklagter legte kein Geständnis ab
Nach der tödlichen Attacke verletzte der 33-Jährige mit dem Messer den zwölfjährigen Sohn der Frau, als dieser weglief. Anschließend floh der Vermummte vom Tatort. Das dritte Kind des Opfers war zum Tatzeitpunkt noch in der Wohnung, es wollte später zum Spielplatz nachkommen. Der Angeklagte legte während des Prozesses kein Geständnis ab. Der Vorsitzende Richter sagte, es seien aber in den 18 Verhandlungstagen viele Indizien gesammelt worden, die keine Zweifel an der Täterschaft ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.