Transfer-Ticker

Exklusiv: Keine Ballon-d’Or-Klausel - Tottenham geht bei Kane leer aus

wmPQIR9V_400x400
image
Harry Kane hat den Ballon-d’Or gewonnen. (Foto: AP Photo/Kin Cheung)
00:00 / 01:54
28.10.2026 | 16:04 Uhr

Harry Kane hat seine Saison mit 73 Toren am Montagabend in London gekrönt und erstmals den Ballon d’Or gewonnen. Eine zusätzliche Zahlung des FC Bayern an Tottenham Hotspur löst dieser Triumph nicht aus. Nach exklusiven Sky-Informationen ließen sich die Spurs bei Kanes 100-Millionen-Euro-Wechsel im Sommer 2023 keine Bonusklausel für einen späteren Gewinn des Ballon d’Or zusichern. Das ist überraschend: Der englische Nationalmannschaftskapitän hatte schon während seiner Zeit in London öffentlich davon gesprochen, eines Tages die wichtigste individuelle Auszeichnung im Weltfußball gewinnen zu wollen. Trotzdem muss der deutsche Rekordmeister nun keinen weiteren Euro für diesen persönlichen Erfolg überweisen. Andere Bonuszahlungen wurden dagegen vereinbart. Diese sind unter anderem an nationale Titel und den Gewinn der Champions League gekoppelt.

Wie lukrativ eine entsprechende Regelung werden kann, zeigt der Wechsel von Yan Diomande von RB Leipzig zu Real Madrid. Sollte der 19 Jahre alte Flügelspieler eines Tages im Trikot der Königlichen den Ballon d’Or gewinnen, würde nach Sky-Informationen eine weitere Zahlung im einstelligen Millionenbereich an RB fällig. Leipzigs Geschäftsführer Marcel Schäfer hatte in den Verhandlungen auf dieser Klausel bestanden. Auch Benfica sicherte sich 2016 bei Renato Sanches’ Wechsel zum FC Bayern einen Bonus für den Fall eines späteren Ballon-d’Or-Gewinns. Dazu kam es nicht. Kane wird spätestens am Samstag vor dem Bundesliga-Klassiker gegen Borussia Dortmund in der Allianz Arena für seinen Triumph geehrt. Eine Unterschrift unter seinen geplanten neuen Vertrag bis 2029 ist für diesen Rahmen derzeit jedoch nicht vorgesehen. Zwischen Bayern und der Kane-Seite sind weiterhin organisatorische Details zu klären. Beide Parteien wollen die Verlängerung aber noch in diesem Jahr schriftlich abschließen und anschließend offiziell verkünden.

Verwendete Quelle: ntv.de